In Zeiten zunehmend steigender Energiekosten wird der Bau besonders gut gedämmter Häuser zunehmend interessant. Wer ein Passivhaus bauen will, wird durch Bund, Länder und Kommunen sowie durch mehrere regionale Energieversorger unterstützt. Einer Studie des ILS-Nordrheinwestfalen zufolge wird etwa die Hälfte aller Mehrkosten für bessere Dämmung und dreifachverglaste Fenster „weggefördert“. Der Bau eines solchen Hauses mit extrem hohem Dämmstandard ist somit kein Luxus.

Passivhäuser werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Programms „Energieeffizient Bauen“ als Variante zum Effizienzhaus 55 gefördert. Als übliches Nachweisverfahren für den Passivhausstandard gilt das so genannte PHPP-Projektierungs-Paket, das auch durch die KfW anerkannt wird. Ein Sachverständiger muss dabei nachweisen, dass der Jahresheizbedarf Qh des Neubaus nicht über 15 kWh je Quadratmeter Wohnfläche liegt. Außerdem darf der Jahres-Primärenergiebedarf nicht über 40 kWh je Quadratmeter Gebäudenutzfläche liegen. Zum Primärenergiebedarf werden neben dem am Zähler abzulesenden Endenergiebedarf auch die Aufwendungen bei der Erzeugung, Verteilung und Umwandlung eines Energieträgers gezählt.

Als Sachverständige im Sinne der KfW-Förderrichtlinien gelten neben den in dem Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ registrierten, auch die von den Verbraucherzentralen zugelassene Energieberater sowie Personen, die nach § 21 der EnEV zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind.

Durch die KfW werden bis zu 100 % der Bauwerkskosten, aber maximal 50.000 Euro pro je Wohneinheit durch einen sehr zinsgünstigen Kredit finanziert. Der Zinssatz wird zunächst für 10 Jahre festgelegt.

Eine Kombination des KfW-Kredites mit anderen Fördermöglichkeiten, wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist möglich. Die Summe der Kredite, Zuschüsse und Zulagen darf allerdings die Summe aller Aufwendungen nicht übersteigen.