Wer in Deutschland mit seinem Auto auf der Straße fahren möchte, ist gesetzlich verpflichtet, vorab eine Versicherung für sein Fahrzeug abzuschließen.
Die PKW-Haftpflichtversicherung
Diese Pflichtversicherung sorgt für den finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Die PKW-Haftpflichtversicherung ersetzt Ansprüche, die sich aus einem Unfall ergeben können. Das sind beispielsweise die Abdeckung von Personenschäden während eines Heilungsprozesses. Weiterhin abgedeckt werden auch aus dem Unfall resultierende Rentenansprüche sowie auch Sachschäden am KFZ eines Unfallgegners oder beschädigter Umgebung, wie etwa Leitplanken oder Verkehrszeichen.
Die Kaskoversicherung
Bei dieser Versicherung werden die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung unterschieden.
Eine Teilkaskoversicherung sichert ausschließlich entstandene Schäden am KFZ des Versicherungsnehmers ab. Bei Einer Vollkaskoversicherung wird dieser Schutz noch erweitert und auch selbst verschuldete Schäden werden gegebenenfalls vom Versicherer reguliert.
Weitere freiwillige Versicherungen rund ums KFZ
Die genannten Versicherungen lassen sich je nach Bedarf des Versicherungsnehmers um weitere Versicherungsbausteine beliebig erweitern. Diese Erweiterungen wären ein KFZ-Schutzbrief, eine Insassenunfallversicherung oder auch eine Verkehrsrechtschutzversicherung.
Beliebt in Deutschland ist der KFZ-Schutzbrief, der bei Unfall oder Panne auf einer Reise das versicherte Fahrzeug wieder instandsetzen lässt. Die Insassenunfallversicherung bietet hingegen Versicherungsschutz für die Insassen eines Fahrzeuges, wenn sie bei Nutzung desselben zu Schaden kommen sollten.
Sollen hingegen rechtliche Auseinandersetzungen, die sich durch die Fahrzeugführung im Straßenverkehr ergeben, finanziell abgesichert werden, so sollte man eine so genannte Verkehrsrechtschutzversicherung vorab abschließen.
Welches Versicherungspaket ein Versicherungsnehmer für sich wählt, kann nur er selbst entscheiden.
Ihnen eine gute, unfallfreie Fahrt!
Kategorie: Auto & KFZ.