Arbeitnehmer können im Rahmen der Riester Rente wahlweise zwischen klassischen Kapitallebensversicherungen, fondsgebundenen Lebensversicherungen, Pensionsfonds, Aktien-, Renten- oder Mischfonds sowie diversen andere Formen der zusätzlichen Altersvorsorge wählen. Voraussetzung hierfür ist eine Zertifizierung der Produkte, die diese als förderungsfähig ausweist. Die Prüfung der Produkte erfolgte Ende 2001 durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Bonn, welches hierdurch den Charakter einer Zertifizierungsbehörde erhielt. Finanzdienstleister, die ihre Produkte zertifizieren lassen wollten, mussten bis zum 30. November 2001 ihre Anträge auf Genehmigung gestellt haben, damit diese mit Wirkung zum 1. Januar 2002 zugelassen werden konnten.

Spätestens bis zum 30. November 2001 mussten die Anträge auf Genehmigung gestellt sein, damit diese mit Wirkung zum 1. Januar 2002 zugelassen werden konnten. Die wichtigsten Kriterien für den Erhalt eines Zertifikats sind:

  • Während der Ansparphase müssen fortdauernd freiwillige Aufwendungen (Eigenbeiträge) erbracht werden.
  • Es muss eine steigende oder gleich bleibende Leibrente ab Auszahlungsbeginn geben.
  • Mindestens die eingezahlten Beiträge müssen zu Beginn der Auszahlungsphase, sowie während der Auszahlungsphase die laufenden monatlichen Zahlungen zugesagt sein.

Als betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Riester Rente sind Pensionskassen und –Fonds, sowie die Direktversicherung förderfähig. Die Voraussetzungen für geförderte Anlagen müssen hierbei erfüllt werden, und die Beiträge müssen aus individuell versteuerten Arbeitsentgelten erbracht werden. Für die oberste Altersphase kommen Rentenversicherungen sowie Fonds- und Banksparpläne mit Auszahlungsplänen und einer Restverrentungspflicht in Frage.