Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Versicherungsfall alle anfallenden Kosten des Anwalts sowie Zeugen- und Sachverständigenkosten. Der Abschluss einer solchen Versicherung berechtigt jedoch nicht unmittelbar, diese Leistungen auch zu erhalten. Fast jede Versicherungsgesellschaft vereinbart in ihren Verträgen eine Wartezeit von drei Monaten. Sie schützt die Versicherung davor, das der Abschluss des Vertrages erst nach Eintreten eines Rechtsfalles erfolgt, dies wirkt sich auch auf die Preisgestaltung der Prämien aus. Erst nachdem die Wartezeit vorüber ist, kann ein Rechtsfall von der Versicherung übernommen werden.

Nur einige wenige Arten der Rechtsschutzversicherung können bereits sofort, also ohne Wartezeit, in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören der Schadensersatz-Rechtsschutz, der Strafrechtsschutz und der Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht.

Beim Schadenersatz-Rechtsschutz übernimmt die Versicherung die Kosten für den Anwalt und das Gericht, sollten Sie Schadenersatz verlangen. Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn ein Versicherungsnehmer spazieren geht und auf einen nicht angeleinten Hund trifft. Springt der Hund den Spaziergänger an, kann Schadenersatz für Kleidung oder Schmerzen verlangt werden. Der Strafrechtsschutz beinhaltet die Verteidigung im Falle eines Strafbefehls, wenn zum Beispiel durch einen Fahrfehler ein Unfall mit schwerer Körperverletzung entsteht.

Die Beratungsleistung im Familien- und Erbrecht wiederum beschäftigt sich zum Beispiel mit der Rechtslage bei Erbfällen und daraus resultierenden Streitigkeiten. Es sind jedoch nur sehr wenige Punkte, die von der Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit übernommen werden. Die von den Versicherungsnehmern am häufigsten genutzten Bereiche wie Verkehrsrechtsschutz, Familienrechtsschutz oder der Berufs- und Arbeitsrechtsschutz weisen alle eine Wartezeit von drei Monaten auf. Daher lohnt es sich, bereits frühzeitig eine solche Versicherung abzuschließen, um im Schadensfall gleich Hilfe zu bekommen.

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