Dezember 2006




Herkömmliche Fundamentplatten, wie sie seit mehreren Jahrzehnten Verwendung finden, dienen der Stabilität des Gebäudes zur Vermeidung von Absackungen und den daraus resultierenden Schäden an Seitenwänden und Mauerwerk. Sie gleichen die geologischen Abträglichkeiten eines Bauplatzes ebenso aus wie die oftmals zu geringe Tragfähigkeit des Bodens.

Bodenplatten werden aus Beton gegossen und enthalten Stahlmatten, die der Gesamtkonstruktion die erforderliche Stabilität verschafft. Die Bodenplatte ermöglichen es, dass sich die Gesamtlast des Gebäudes gleichmäßig verteilt und somit keine Bodenpressungen entstehen lässt.

Für nicht unterkellerte Gebäude bzw. Gebäude, deren Kellerräume wohnlich genutzt werden, sind die konventionellen Fundamente allerdings ungeeignet, da hier die Eigenschaften des Stahlbeton bewirken, dass großflächig Kälte durch das Fundament unmittelbar in die Wohnräume gelangt und dort zu Beeinträchtigungen führt. Inzwischen gibt es für diese Einsatzbereiche aber Thermobodenplatten, die die statische Eigenschaften einer Sohlplatte mit einer energiesparenden Dämm- und Isolationseigenschaft verbindet.

Thermobodenplatten, die auch als Niedrigenergie Bodenplatten für Passivhäuser Bezeichnung finden, bestehen aus einer Stahlbetonkonstruktion, die nicht die primäre Eigenschaft hat, Wärmeenergie zu erzeugen, obgleich Ausführungen auch als Bodenplatten mit integrierter Fußbodenheizung erhältlich.

Der Unterschied in technischer Hinsicht besteht aus einer den Sockel und die gesamte Fläche erfassenden Ummantelung aus Kunststoffschaum, der Energieeinsparungen bis zu einem Drittel möglich macht. Die Kunststoffummantelung sorgt dafür, dass die Kälte "draussen".

Die Kosten einer Thermobodenplatte sind niedriger als die der weniger aufwendigen Fundamente, was darauf zurück zu führen ist, dass sich der geringere Verbrauch von Stahl- und Beton kostengünstig auswirken. Für unterkellerte Wohngebäude kann alternativ die Decke des Kellers separat isoliert werden, um einen sogenannten "Wohnkeller" zu konstruieren.

Dieser Fachartikel passt thematisch zu Bodenplatte, Fußbodenheizung, Fundamente, Fundamentplatten, gedämmte Bodenplatten, gedämmte Keller, Klima-Bodenplatte, Sohlplatte, Thermobodenplatte, Wohnkeller.

Kategorie: Haus & Bau.
 


In den letzten knapp 50 Jahren konzentrierte sich der Anbau von Hanf in Westeuropa auf die Länder Frankreich, Spanien und Italien. Die Franzosen bauen Hanf hauptsächlich zur Herstellung von Spezialpapier (Zigarettenpapier, Papiergeld) und Dämmstoffen an. In Deutschland wurde nach der Wiederzulassung des Hanfanbaus (1996) zunächst auf eine textile Wertschöpfungskette gesetzt. Der Hanfanbau wurde in Deutschland im Jahre 1982 nach der Neuregelung des Betäubungsmittelgesetzes untersagt. 1996 begannen wieder erstmalig 560 Landwirte auf einer Fläche von 1.400 Hektar wieder mit dem Anbau von Hanf. Ein Jahr später wurde die Anbaufläche auf 2.800 Hektar verdoppelt. Zum Vergleich: Im Moment wird auf einer Anbaufläche von rund 100.000 Hektar Mais angebaut.

Eines der aktivsten Unternehmen im Bereich Faserhanf ist die niederländische Firma Hempflax. Diese arbeitet seit 1992 an umfangreichen Verwertungskonzepten für die Hanfpflanze. Die Hanffaser ist sehr interessant für den Einsatz in Faserverbundwerkstoffen, Geotextilien und Textilien. Bei der Fasergewinnung fallen als Sekundärrohstoff die so genannten Hanfschäben an. Dies sind die holzigen Bestandteile des Pflanzenstängels. Diese Holzsplitter müssen bei Faseraufschluss von der Faser „gesprengt“ werden. Die Schäben lassen sich als Tiereinstreu verwerten aber auch zu Dämmstoffen (z.B. als Schüttdämmung) veredeln. Bei den Faserverbundwerkstoffen konkurrieren Pflanzenfasern mit der Glasfaser. Der strategische Wettbewerbsvorteil von Hanffasern ist, dass diese nicht brechen und so z.B. bei Unfällen nicht zum Risiko werden, weil keine scharfen Abbruchkanten verbleiben. Zudem sind Pflanzenfasern leichter und können kompostiert werden.

Neben den Fasern liefert die Hanfpflanze auch noch Samen, aus denen ein wertvolles Pflanzenöl, welches reich an mehrfach ungesättigten Fettsäuren ist. Die Blüte des Hanfs kann zu Medikamenten weiter verarbeitet werden.

 


Arbeitnehmer können im Rahmen der Riester Rente wahlweise zwischen klassischen Kapitallebensversicherungen, fondsgebundenen Lebensversicherungen, Pensionsfonds, Aktien-, Renten- oder Mischfonds sowie diversen andere Formen der zusätzlichen Altersvorsorge wählen. Voraussetzung hierfür ist eine Zertifizierung der Produkte, die diese als förderungsfähig ausweist. Die Prüfung der Produkte erfolgte Ende 2001 durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Bonn, welches hierdurch den Charakter einer Zertifizierungsbehörde erhielt. Finanzdienstleister, die ihre Produkte zertifizieren lassen wollten, mussten bis zum 30. November 2001 ihre Anträge auf Genehmigung gestellt haben, damit diese mit Wirkung zum 1. Januar 2002 zugelassen werden konnten.

Spätestens bis zum 30. November 2001 mussten die Anträge auf Genehmigung gestellt sein, damit diese mit Wirkung zum 1. Januar 2002 zugelassen werden konnten. Die wichtigsten Kriterien für den Erhalt eines Zertifikats sind:

  • Während der Ansparphase müssen fortdauernd freiwillige Aufwendungen (Eigenbeiträge) erbracht werden.
  • Es muss eine steigende oder gleich bleibende Leibrente ab Auszahlungsbeginn geben.
  • Mindestens die eingezahlten Beiträge müssen zu Beginn der Auszahlungsphase, sowie während der Auszahlungsphase die laufenden monatlichen Zahlungen zugesagt sein.

Als betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Riester Rente sind Pensionskassen und –Fonds, sowie die Direktversicherung förderfähig. Die Voraussetzungen für geförderte Anlagen müssen hierbei erfüllt werden, und die Beiträge müssen aus individuell versteuerten Arbeitsentgelten erbracht werden. Für die oberste Altersphase kommen Rentenversicherungen sowie Fonds- und Banksparpläne mit Auszahlungsplänen und einer Restverrentungspflicht in Frage.